ADR - Transporte

Eine besonders spezifische Transportform sind die Transporte gefährlicher Güter. Aufgrund ihrer Eigenschaften, wie Brennbarkeit, Explosivität, Ätzungsvermögen können diese Stoffe beim Transport die Sicherheit von Personen, Vermögen oder Umwelt gefährden. Deswegen wurde ein europaweites Abkommen zur Straßenbeförderung gefährlicher Güter – das sog. ADR- Abkommen abgeschlossen. Dieses legt fest und klassifiziert die gefährlichen Stoffe nach ihren Eigenschaften, legt die Transportbedingungen, Verpackung und Kennzeichnung fest und schreibt die Verwendung und das Ausfüllen erforderlicher Begleitdokumentation vor. Festgelegt werden auch technische Anforderungen an das Fahrzeug, die erforderliche Ausrüstung in einem Notfall, erforderliche Schulungen und Tests der Fahrer.

Unsere Gesellschaft bietet ihre Dienstleistungen bei der Beförderung gefährlicher Güter in den grundlegenden ADR- Gruppen an, und zwar folgende Klassen: 2,3,4,5,6,8,9

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